Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrags

Mit der schriftlichen Anmeldung gibt der Reiseinteressent ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir die Buchung sowie den Reisepreis schriftlich bestätigen. Mit der Anmeldung werden die Fahrtenbedingungen des Skiclubs Kelkheim vorbehaltlos und verbindlich von jedem Fahrtteilnehmer anerkannt.

Bei einer höheren Anzahl von Anmeldungen als verfügbaren Plätzen entscheidet grundsätzlich die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung bzw. der fälligen Zahlung.

2. Mitgliedschaft im Skiclub

Mit der Anmeldung zu einer Trainingsfahrt ist der Reisende verpflichtet, Mitglied im Skiclub Kelkheim zu werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit Zustandekommen des Reisevertrags. Es gelten die jeweils gültigen Bestimmungen des Skiclubs, insbesondere die Satzung.

3. Zahlungen

Bei Vertragsabschluss ist gegen Aushändigung der Reisebestätigung die Zahlung gemäß der jeweiligen Ausschreibung bis zum angegebenen Termin zu leisten. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise aus wesentlichen, unvorhergesehenen Gründen wie z.B. Wechselkursänderungen, Steuererhöhungen, Ölpreiszuschläge u. ä. anzupassen. Die Zahlung erfolgt per Überweisung und/oder Bankeinzug auf das in der jeweiligen Ausschreibung angegebene Konto. Bei Überweisungen sind Fahrtbezeichnung, Reisetermin und Name des Teilnehmers anzugeben.

4. Umfang der Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen richtet sich nach den jeweiligen Leistungsbeschreibungen. Änderungen der Leistungsbeschreibung bleiben vorbehalten; der Reisende wird unverzüglich informiert.

Wetterbedingte Umstände, insbesondere Schneemangel, stellen keinen Rücktrittsgrund dar, sofern die Reise durchgeführt werden kann. Nimmt der Teilnehmer einzelne ausgeschriebene Leistungen nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

Hinsichtlich des Umfangs der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen in den vereinsinternen Ausschreibungen sowie die Angaben in der Reisebestätigung verbindlich.

5. Skiläuferische Betreuung und Verhalten

Welche skiläuferische Betreuung angeboten wird, ist der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Fahrten- oder Übungsleiter sind ehrenamtlich tätig und übernehmen die Betreuung entsprechend ihrer Ausbildung und Qualifikation.

Die Einteilung in Ski- und Snowboardgruppen erfolgt durch die Übungsleiter und ist von den Teilnehmern einzuhalten. Für Zwischenfälle, die durch das eigenmächtige Verlassen von Gruppen oder die Missachtung von Anweisungen der Fahrten- oder Übungsleiter entstehen, übernimmt der Skiclub Kelkheim keine Verantwortung.

Teilnehmer an Jugend- und Kinderskifreizeiten müssen bereit sein, sich in die Gemeinschaft der Gruppe einzufügen und die geltende Reise-, Haus- und Gruppenordnung einzuhalten. Eigenmächtiges Verlassen der Gruppe oder Missachtung von Anweisungen kann zu Ausschluss von der weiteren Teilnahme führen.

Die Fahrten- oder Übungsleiter haben das Recht, Teilnehmer bei wiederholtem oder schwerwiegendem undiszipliniertem Verhalten, bei Gefährdung der eigenen oder anderer Personen oder bei nachhaltiger Störung des Reiseablaufs von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Kosten einer vorzeitigen Heimreise trägt der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigte selbst.

Für Schäden, die Teilnehmer in der Unterkunft, während der An- und Abreise oder am Aufenthaltsort verursachen, haften diese selbst bzw. deren Erziehungsberechtigte.

Für die ordnungsgemäße und sichere Beschaffenheit der eigenen Sportgeräte und Ausrüstung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.

Der Skiclub Kelkheim wird die Teilnehmer von etwaigen Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern dies möglich ist und die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Höhere Gewalt berechtigt weder zur Kündigung des Vertrags noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

6. Mitwirkungspflichten

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken, um Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten.

Unfälle, Verletzungen und Krankheiten sind der Fahrtenleitung umgehend mitzuteilen. Diese ist berechtigt, eine ärztliche Bescheinigung der Transportfähigkeit des Betroffenen oder anderer
Konsequenzen zu erwirken.

7. Rücktritt durch den Reisenden, Stornogebühr

Die Reisestornierung muss schriftlich an die Fahrtenleitung erfolgen. Die durch den Rücktritt entstehenden Kosten werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. Der Skiclub bemüht sich, die Kosten zu minimieren.
Zusätzlich entfällt bei einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn eine Stornogebühr in Höhe von 5% des Reisepreises.

Der Reisende kann jederzeit eine geeignete Ersatzperson benennen, die mit Zustimmung des Veranstalters in den Reisevertrag eintritt.

Bei einer von uns vorgenommenen Änderung der Leistungsbeschreibung steht dem Reisenden ein Rücktrittsrecht zu. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig zurückerstattet.

8. Rücktritt durch Veranstalter, Mindestteilnehmerzahl

Wir können bis zwei Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
Ohne Einhaltung einer Frist kann der Skiclub Kelkheim den Reisevertrag kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände wie Naturereignisse, Krieg, politische Unruhen, Streiks und Katastrophen etc. dazu zwingen.

9. Gewährung, Haftung

Dem Reisenden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
(§§ 651i ff. BGB in der jeweils gültigen Fassung) sowie gesetzliche Schadensersatzansprüche zu.

Die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises begrenzt, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits vorliegt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit der Skiclub für Schäden aufgrund des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10. Reklamation, Verwirkung

Etwaige Beanstandungen und Reklamationen müssen unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden der örtlichen Reiseleitung mitgeteilt werden. Die Reiseleitung wird bemüht sein, berechtigte Reklamationen sofort zu bearbeiten und die gerügten Mängel abzustellen. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Reklamationen, die erst nach Reiseende vorgebracht werden, können nicht anerkannt werden und gelten als verwirkt.

11. Versicherungen

Der Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder über den Landessportbund Hessen ist limitiert und reicht oft nicht aus, hohe Kosten erstattet zu bekommen. Der Skiclub Kelkheim selbst übernimmt keinerlei Haftung.
Der Skiclub Kelkheim empfiehlt allen Teilnehmern ausdrücklich, ihren bestehenden Versicherungsschutz zu überprüfen. Insbesondere wird der Abschluss bzw. das Vorhandensein einer ausreichenden Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- sowie Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

12. Datenschutz und Bildrechte

Personenbezogene Angaben aus der Anmeldung werden zur Planung und Durchführung der Skireise gespeichert, verarbeitet und soweit erforderlich an Dritte übermittelt (z. B. Hotels, Beförderungs-unternehmen) weitergegeben.

Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt und veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer grundsätzlich mit deren Verwendung für die Vereins- und Öffentlichkeitsarbeit des Skiclubs Kelkheim (z. B. Website, Vereinsheft, soziale Medien, Präsentationen) einverstanden.

Sofern Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um einen ausdrücklichen Widerspruch vorab.

13. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reise- und Fahrtbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Irrtümer sowie Druck-, Satz- und Rechenfehler bleiben vorbehalten.

Stand Juli 2026