Reisebedingungen

    1. Anmeldung Bestätigung
      Mit der schriftlichen Anmeldung für eine Reise bietet der Reiseinteressent uns
      den Abschluss eines Reisevertrages an Der Reisevertrag wird für uns verbindlich, wenn wir dem Reiseinteressenten die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigen. Die Anmeldebestätigung erhält der Reiseinteressent in der Regel bei Vertragsabschluss, ansonsten unverzüglich nach der Anmeldung.
    2. Bezahlung
      Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Reisebestätigung eine Anzahlung gemäß der jeweiligen Ausschreibung fällig.
      Der Rest des Reisepreises ist bis zum Antritt der Reise zu zahlen Die Bezahlung erfolgt entweder in bar oder per Überweisung auf das in der jeweiligen Ausschreibung angegebene Konto.
    3. Leistung, Preise
      Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen Wir können jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibung vornehmen, über die der Reisende informiert wird.
    4. Skiläuferische Betreuung
      Ob bei der jeweiligen Reise eine skiläuferische Betreuung stattfindet, ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen Die Fahrten- oder Übungsleiter sind ehrenamtlich tätig und haben u a die Aufgabe, entsprechend ihrer Ausbildung
      die skiläuferische Betreuung der Teilnehmer zu übernehmen Keine Verantwortung kann übernommen werden, wenn sich Teilnehmer aus der Gruppe entfernen oder den Anweisungen der Fahrten- oder Übungsleiter keine Folge leisten.
      Teilnehmer an Jugendskifreizeiten müssen bereit sein, sich in die Gemeinschaft der Gruppe einzufügen und die erforderliche Reise- und Hausordnung einzuhalten Die Fahrten- oder Übungsleiter haben das Recht, bei mehrfachem oder schwerwiegendem undisziplinierten Verhalten nach Hause zu schicken Für die Kosten hierfür haftet der Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten, ebenso für Schäden, die in der Unterkunft, während der Fahrt oder am Aufenthaltsort verursacht werden Für seine Sportgeräteausstattung und deren Sicherheit ist der Reiseteilnehmer selbst verantwortlich.
    5. Rücktritt durch den Reisenden, Stornogebühr
      Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
      Bei einem Rücktritt des Reisenden verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
      Wir sind jedoch berechtigt, eine angemessene Stornogebühr für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen zu verlangen Deren Höhe bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen erwerben. Die Gestellung einer Ersatzperson durch den Reisenden ist jederzeit möglich.
      Bei einem Rücktritt bis 6 Wochen vor dem Reisetermin wird die Anzahlung einbehalten und die Stornogebühr beträgt 100,– EUR für Mitglieder und 150,– EUR für Nichtmitglieder.
      Bei einer durch uns vorgenommenen Änderung der Leistungsbeschreibung hat der Reiseteilnehmer das Recht zum Rücktritt. Es werden ihm bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet.
      Für wetterabhängige Umstände sind wir in keinem Falle verantwortlich, insbesondere stellt Schneemangel keinen Rücktrittsgrund dar.
    6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter, Mindestteilnehmerzahl
      Wir können bis zwei Wochen vor Beginn der Reise von dem Vertrag zurücktreten, wenn eine in der Reiseausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht
      erreicht wird Im Falle eines solchen Rücktritts werden dem Reisenden bereits geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet.
    7. Gewährung, Haftung
      Dem Reisenden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 651c ff BGB) und Schadensersatzansprüche zu Die vertragliche Haftung auf Schadensersatz für
      Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt worden ist Die Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
    8. Datenschutz
      Die in der Anmeldung gemachten personenbezogenen Angaben werden für die Planung und Durchführung der Skireise gespeichert, verarbeitet und teils an Dritte übermittelt (z.B. Hotel).
      Eventuell werden Reiseaufnahmen veröffentlicht.