Regeln/Pflichten für Jugendfahrten

  1. Anweisungen: Den Anweisungen der Betreuer/Innen ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  2. Haftungsausschluss: Jeder Teilnehmer fährt in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr.
    Der Veranstalter und alle mit der Veranstaltung betrauten Helfer lehnen jede Verantwortung und Haftung für Schäden ab,
    die vor, während oder nach der Veranstaltung entstehen. Mit der unterschriebenen Anmeldung erkennen die Teilnehmer bzw. die Erziehungsberechtigten,
    den Haftungsausschluss an. Jedes Vereinsmitglied ist nur durch die Sportversicherung und den damit verbundenen Geschäftsbedingungen beim Landessportbund versichert.
  3. Grobe Verstöße: Die Betreuer behalten sich vor, einzelne Teilnehmer bei groben Verstößen auf eigene, bzw. Kosten und Verantwortung
    der Erziehungsberechtigten von der Veranstaltung auszuschließen und nach Hause zu schicken. Der Reisepreis wird nicht zurück erstattet.
  4. Alkohol: Gemäß Jugendschutzgesetz und nur in den Gemeinschaftsräumen.
  5. Nikotin: Gemäß Jugendschutzgesetz. Im gesamten Haus besteht Rauchverbot, es sei denn es gibt gesonderte Raucherzonen.
    Im Außenbereich sind keine Zigarettenkippen auf den Boden zu werfen.
  6. Drogen: Wer Drogen während der Freizeit mit sich führt oder konsumiert, wird wie unter Pos. 3 beschrieben mit sofortiger Wirkung von der Freizeit
    ausgeschlossen und muss mit zivilrechtlichen Schritten rechnen.
  7. Verlassen der Unterkunft: Verlassen der Unterkunft bis 22.00 Uhr nur in Dreier-Gruppen, nach 22.00 Uhr nur in Begleitung einer volljährigen Person oder eines Betreuers.
    In jedem Fall hat die An- und Abmeldung bei einem Betreuer zu erfolgen.
  8. Fremde Personen im Haus: Es dürfen keine fremden Personen mit in die Unterkunft gebracht werden. Es gilt die Hausordnung der Unterkunft.
  9. Nachtruhe: Die vereinbarte Nachtruhe ist einzuhalten, d. h. kein Lärm auf den Fluren, Rücksicht auf schlafende Personen,
    keine Türen schlagen, Musik auf Zimmerlautstärke und kein Geschrei.
  10. Pünktlichkeit und Besprechungen: Jeden Abend findet nach dem Abendessen oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt eine Tagesbesprechung statt.
    Die Anwesenheit ist für jeden Teilnehmer Pflicht. Alle anderen Treffpunkte und Abfahrtszeiten sind ebenfalls einzuhalten.
  11. Hygiene: Jeder Teilnehmer hat die Waschräume, Duschen und WC’s sauber zu halten, bzw. so zu verlassen wie er sie gerne vorfinden möchte.
  12. Inventar: Das Inventar in den Unterkünften sowie ausgeliehenes Sportgerät ist sachgerecht zu behandeln.
    Für Schäden oder mutwillige Zerstörungen haftet jeder Teilnehmer selbst und muss für die anfallenden Kosten aufkommen.
  13. Geld und Wertgegenstände: Jeder Teilnehmer ist für seine Wertgegenstände selbst verantwortlich. Keine Wertgegenstände offen liegen lassen.
    Geld kann bei den Betreuern zur Verwahrung abgegeben werden.